Handykonsum des Kindes – Eltern entscheiden selbst, nicht das Jugendamt
Die Erziehung der Kinder bleibt in erster Linie ein Recht der Eltern. Staatliche Eingriffe in dieses durch das Grundgesetz geschützte Recht sind erst zulässig, wenn Gründe des Kindeswohls dies dringend gebieten. Dies erfordert eine bereits bestehende oder zumindest nahe bevorstehende Gefahr für die Entwicklung des Kindes, das heißt, dass sich eine erhebliche Schädigung des körperlichen, […]