Umgangsrecht – die Grundlagen:
Unter Umgangsrecht versteht man im Familienrecht den Anspruch auf gegenseitigen Kontakt zwischen einem minderjährigen Kind und seinen Eltern. Auch andere nahe Verwandte mit einer besonderen Nähebeziehung zum Kind können in Einzelfällen ein Umgangsrecht haben. Geregelt ist das Umgangsrecht im Zusammenhang mit der elterlichen Sorge im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass ein geregelter Umgang mit beiden Elternteilen dem Kindeswohl förderlich ist. Deswegen müssen die Eltern eine Umgangsregelung treffen, wenn sie getrennt leben, um dem Anspruch des Kindes gerecht zu werden.
Können sich die Umgangsberechtigten nicht einigen oder wird der Umgang nachträglich verweigert, entscheidet auf Antrag das Familiengericht in einem Verfahren der sog. freiwilligen Gerichtsbarkeit.
Was häufig nicht beachtet wird: Auch das Kind hat ein Recht auf Umgang mit den Eltern und Dritten, insbesondere Familienangehörigen. Das gilt besonders für nahe Verwandte wie etwa Geschwister oder Großeltern. Deswegen ist auch im Sinne des Kindeswohls eine schnelle und möglichst einvernehmliche Regelung wichtig.