Unterhaltsanspruch trotz neuer mehrjähriger Beziehung – dauerhafte Bindung nach drei Jahren

Anfeindungen gegen neuen Freund nachteilig

Die Eheleute leben in Trennung, der gut verdienende Ehemann muss an seine Ehefrau Unterhalt für die Zeit der Trennung zahlen, im konkreten Fall immerhin 1500 Euro monatlich.

Die Ehefrau lebt seit zwei Jahren in einer neuen Beziehung, der Partner übernachtet mehrfach in der Woche bei der Ehefrau, hat einen Schlüssel zum Haus und die Ehefrau und ihr neuer Lebensgefährte verbringen gemeinsame Urlaube.

Der getrennt lebende Ehemann ist der Auffassung, nach zwei Jahren Beziehung sei ein neuer Mann an die Seite seiner Frau getreten, er könne Unterhaltszahlungen einstellen, die Verpflichtung zur Zahlung sei verwirkt.

Neue Beziehung nach Trennung verwirkt Unterhalt nicht sofort

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf folgt in einer aktuellen Entscheidung vom Dezember vergangenen Jahres, nunmehr veröffentlicht (Aktenzeichen 3 UF 36/21) nicht und ist der Auffassung, dass eine verfestigte Lebensgemeinschaft erst nach drei Jahren anzunehmen sei.

Denn: eine verfestigte Lebensgemeinschaft kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs angenommen werden, wenn objektive Umstände wie ein über einen längeren Zeitraum hinweg geführter gemeinsamer Haushalt, das Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit oder die Dauer der Verbindung den Schluss nahelegen, dass der unterhaltsberechtigte Ehegatte sich endgültig aus der ehelichen Solidarität herauslöst. Eine Verfestigung der außerehelichen Beziehung kommt nach einer Dauer von zwei bis drei Jahren in Betracht.

Vorliegend sei, so das OLG zu beachten, dass die Beziehung in besonderer Weise dadurch geprägt sei, dass sie erheblichen Anfeindungen seitens des Antragsgegners ausgesetzt sei. Die Beziehung zu dem neuen Lebensgefährten sei durch übergriffiges Verhalten des Ehemannes regelmäßig belastet. Neben persönlichen Anfeindungen habe der Ehemann in den monatlichen Unterhaltszahlungen Drohbotschaften übermittelt. Es finden sich folgende Formulierungen des Ehemannes in Überweisungsträger: „Ihr zwei sollt dran ersticken“, „Abartig und krank. Irgendwann …“, „Nicht vergessen: Unmoralisch, aber vor allem eine Straftat“ und „Er wird es irgendwann bereuen“.

Diese massiven, das hinnehmbare Maß provokanter Äußerungen in Trennungskonflikten deutlich übersteigenden Anfeindungen haben die Bereitschaft der Ehefrau und ihres neuen Freundes, eine feste Beziehung einzugehen, auf eine harte Probe gestellt und beide zu einer zunächst distanzierten Beziehungsaufnahme bewogen. Angesichts dieser Belastungen für die Beziehung kann hier von einer hinreichenden Verfestigung, die eine dauerhafte Verbindung erwarten lässt, nicht vor Ablauf von drei Jahren ausgegangen werden.