Kinder dürfen mit ihrem Vater nach Nigeria ausreisen

Der Kindesvater arbeitet seit fünf Jahren im afrikanischen Nigeria in der dortigen Metropole Lagos. Seine beiden minderjährigen Kinder, inzwischen 14 und elf Jahre alt, lebten zuletzt bei den Großeltern, die Kommunikation zur Kindesmutter war stark beeinträchtigt. Der Kindesvater wollte seine Kinder mit nach Nigeria nehmen. Darf er das? Wohnmöglichkeiten und Lernmöglichkeiten in einer internationalen Schule sind dort vorhanden. Ein beruflicher Wechsel des Vaters nach Deutschland oder in das europäische Ausland ist nicht zu erwarten.

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat in einer aktuellen Entscheidung vom 23. Mai 2016 entschieden (Aktenzeichen 14 UF 3/16), dass die beiden Kinder sich emotional weit von der Mutter entfernt hätten und eine deutliche Ablehnung feststellbar sei. Die Kinder lehnen jeglichen Kontakt zur Mutter ab. Zwischen den Eltern besteht keinerlei Basis für die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge. Insoweit war die elterliche Sorge dem Vater allein zu übertragen. Sein Vorhaben, den Wohnsitz der beiden Kinder in das außereuropäische Ausland zu verlegen, widerspricht nicht dem Kindeswohl.

Der  wiederverheiratete Vater konnte deutlich machen, dass alle Familienmitglieder an einem Ort zusammenleben möchten und die berufliche Situation des Vaters eine Anwesenheit in Nigeria erfordere. Beide Kinder seien auf den Wechsel nach Afrika gut vorbereitet. Die Kinder hätten auch den Wunsch geäußert, mit dem Vater und dessen neuer Ehefrau zukünftig in Nigeria leben zu wollen.

Eine Übertragung der elterlichen Sorge auf die Kindesmutter, die in Schleswig-Holstein lebt, hat das Oberlandesgericht abgelehnt, weil die Kinder ihre Mutter aus dem Leben verdrängt hätten und jeglichen Kontakt ablehnten. Zurzeit sei nicht erkennbar, dass es sich nur um eine vorübergehende Einstellung der beiden Kinder handele.

Im Ergebnis hat das OLG daher die alleinige elterliche Sorge für beide Kinder auf den Vater übertragen, der nunmehr auch über den Wohnsitz der Kinder entscheiden kann. Einem Wechsel nach Nigeria steht nichts im Wege.

Autor: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Henning Gralle – Fachanwaltskanzlei Seidelmann, Garms und Gralle, Alexanderstraße 111, Oldenburg. Tel. 0441/96 94 81 40 oder gralle@fachanwaelte-ol.de. Weitere Infos: www.fachanwaelte-ol.de.

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