Sorgerecht – die Grundlagen:
Die Familie wird von der Rechtsordnung ganz besonders geschützt. Vor allem die Kindererziehung liegt dabei im Focus des Gesetzgebers – und das aus gutem Grund. Dabei wird grundsätzlich nach dem Familienstand der Eltern unterscheiden, also zwischen
- Kindern, die innerhalb einer Ehe geboren werden und
- Kindern, die außerhalb einer Ehe geboren werden.
In Deutschland fallen etwa 1/3 aller Fälle in die zweite o. g. Kategorie, d. h. jedes dritte Kind wird außerehelich geboren. Das Sorgerecht der Mutter ist dabei meist unproblematisch.
Früher war es lange Zeit sehr schwierig, die Rechte von Vätern durchzusetzen. Im Jahr 2010 entschied das Bundesverfassungsgerichts, dass das Sorgerecht des Vaters nicht mehr von der Zustimmung der Mutter abhängen darf. Seit der Sorgerechtsreform 2013 erhalten regelmäßig auch Väter auf Antrag das Sorgerecht, wenn keine Gründe gegen das gemeinsame Sorgerecht sprechen. Will die Mutter das verhindern, müssen gute Argumente vorliegen.
Was ist das Umgangsrecht?
Anders als das Sorgerecht regelt das Umgangsrecht nicht die Lebensführung des Kindes, sondern das Recht auf Kontakt zum Kind. Im Vordergrund steht dabei das Recht der Eltern auf Umgang mit dem Kind, aber auch Großeltern und sogar entferntere Verwandten (z. B. Onkel oder Tanten) kann ein eigenes Umgangsrecht zustehen.
Streit gibt es oft um den Zeitpunkt und Dauer von Besuchsrechten. Täglich? Am Wochenende? In den Ferien? Immer müssen die Regelungen individuell an die Bedürfnisse der Beteiligten angepasst werden.
Wir helfen Ihnen, gute Regelungen zu finden und ggf. auch durchzusetzen!
Was oft vergessen wird: Auch das Kind hat ein Recht auf Umgang mit den Eltern und Familienangehörigen oder Dritten. Das gilt besonders für nahe Verwandte wie etwa Geschwister oder Großeltern. Im Sinne des Kindeswohls sind immer schnelle und möglichst einvernehmliche Regelung anzustreben.
Verhindert werden muss ein Gezerre um das Sorge- oder Umgangsrecht oder die Instrumentalisierung des Kindes im Unterhaltsstreit.
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